21/02/2009

Ich fliege ab Frankfurt. An der Gepäckkontrolle treffe ich den ersten Senegalesen aus Dakar. Er arbeitet hier, kontrolliert meinen Pass und meine Boarding Card.

Das Flughafenverfahren wurde 1993 beschlossen. Es gilt für AsylbewerberInnen aus so genannten sicheren Herkunftsländern sowie Flüchtlinge mit fehlenden oder falschen Papieren. Während der Dauer des Verfahrens müssen sich sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten. Diese Zone gilt nicht als deutsches Hoheitsgebiet. Erst danach kommen sie ins normale Asylverfahren oder werden zurückgeschickt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Räume des Transitbereichs "als Hafträume im Sinne des Gesetzes anzusehen sind" und der Aufenthalt dort nicht länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 19 Tage dauern darf. Daraufhin ließ der dem Innenministerium unterstellte Bundesgrenzschutz Flüchtlinge "Freiwilligkeitserklärungen" unterschreiben, dass sie freiwillig länger im Transitbereich bleiben, weil ihnen ansonsten Abschiebehaft droht.


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